Signia Induktiv-Charger II für Charge&Go X und Nx

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Beschreibung

Signia Ladestation Induktiv-Charger II

Die Ladestation „Induktiv-Charger II“ eignet sich für Hörsysteme mit Nx und Xperience Technologie. Der in diesen Hörgeräten verbaute Akku besitzt bis zu 20 % mehr Kapazität bei kleinerer Bauweise als sein Vorgänger. Der Charger wurde im Etui-Design entworfen und ist klein und handlich. Da der Ladevorgang induktiv erfolgt, können die Geräte einfach, wie zur Aufbewahrung, in das Etui gelegt werden. Der Akku muss hierbei nicht genau platziert werden.

Der Induktive Charger II ist geeignet für folgende Signia Hörgeräte:

  • Signia Pure Charge&Go X (Modell 3 bis 7 empfohlen)
  • Signia Pure Charge&Go X (Modell 1 und 2)
  • Signia Pure Charge&Go Nx (Modell 3 bis 7 empfohlen)
  • Signia Pure Charge&Go Nx (Model 1 und 2)
  • Signia Motion Charge&Go X
  • Signia Motion Charge&Go Nx (Modell 1 bis 7)

Merkmale:

  • Ladestation für Signia Hörgeräte mit Lithium-Ionen-Akku
  • einfachste Handhabung
  • automatische Abschaltung der Geräte

Technische Details:

  • Größe: 85 × 60 × 40 mm
  • Farbe: silber weiß
  • Gewicht: 55 g
  • Ladedauer: 3 bis 4 Stunden
  • Schnellladefunktion in 30 Minuten für 6 Stunden Hörvergnügen

Lieferumfang:

  • 1x Signia Ladestation Induktiv-Charger II
  • 1x Bedienungsanleitung

© Fotografie: Signia WEEE Reg. Nr. 30144051
© Text: revEAR akustik

Herstellergarantie
Sivantos GmbH (Sivantos) garantiert als Hersteller Mängelfreiheit des vom Hörgeräteakustiker an den Endkunden verkauften Geräts für die Dauer von 12 Monaten ab Kaufdatum. Während der Garantiezeit behebt Sivantos Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, unentgeltlich, wenn die Mängel unter Vorlage von Kaufbeleg unverzüglich bei Sivantos gemeldet werden. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum auf, so wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Fertigungsfehler handelt. Von der Garantie ausgenommen sind: Batterien, Korrosionsschäden, Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Beschädigungen, die durch chemische oder physikalische Einflüsse oder Körperabsonderungen hervorgerufen werden, und Abnutzung durch natürlichen Verschleiß. Die von Sivantos anerkannten Mängel werden behoben, indem die mangelhaften Teile nach Sivantos freiem Ermessen instandgesetzt oder durch neuwertige Teile bzw. neuwertige Geräte ersetzt werden. Austauschteile gehen in das Eigentum von Sivantos über. Erbrachte Garantieleistungen setzen keine neuen Garantiefristen. Die Garantiezeit für eingebaute Ersatzteile endet mit Ablauf der Garantie für das Gerät. Die Garantie erlischt, wenn Dritte Reparaturen oder Eingriffe vornehmen. Andere Rechte, als die ausdrücklich in dieser Garantie genannten, werden nicht begründet. Schadensersatz ist ausgeschlossen. Garantie und Ansprüche hieraus sind nicht übertragbar.